Lärmbelastung durch den Laubsauger und die Zeiten, an denen er eingesetzt werden darf

Vor dem Kauf eines Laubsaugers sollte schon die Frage: Wie laut sind Laubsauger beantwortet werden. Es ist zu beachten, dass die Laubsauger, wie alle Geräte und Maschinen der Lärmschutz Verordnung unterliegen.

Laubsauger können sehr laut sein. Lärmwerte über 110 Dezibel sind nicht selten. 110 Dezibel sind eine höhere Lärmverursachung als ein Presslaufthammer oder eine Kreissäge. Beachtet werden sollte, dass bei 80 Dezibel Hörschaden entstehen können. Ein guter Laubsauger sollte, wenn möglich weniger Dezibel verursachen. Ist das nicht möglich, sind Schutzmaßnahmen einzusetzen. Vor allem werden Ohrenschützer empfohlen.

Wegen der hohen Lärmbelastung unterliegen die Geräte auch einer Nutzungseinschränkung, die sich aus der Lärmschutz Verordnung ergibt. So dürfen Laubsauger an Werktagen in Wohngebieten von 9 bis 13 Uhr benutzt werden und nachmittags von 15 bis 17 Uhr.

An Sonn- und Feiertagen ist der Gebrauch von motorisierten Laubsaugern untersagt.

Laubsauger müssen von ihren Herstellern gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung soll die tatsächlichen Lärmwerte des einzelnen Gerätes nennen.

Der Akku-Laubsauger verursacht weniger Lärm

Akku-Laubsauger werden elektrisch betrieben und arbeiten im Vergleich zu Motorsaugern leiser. Der Akku-Laubsauger kann mit einer Ladung bis zu 11 Stunden arbeiten. Sein Schallleistungspegel liegt bei 11 Dezibel unter dem Wert eines Laubsaugers mit Benzinmotor. Beim Einsatz auf Straßen und Wegen können Sauger genutzt werden, die noch einmal 4 Dezibel leiser sind.

Ausnahmen von der Lärmschutzverordnung

Laubsauger sind strengen Einsatzzeiten unterworfen. Davon ausgenommen sind Geräte, die ein EU-Umweltzeichen tragen. Die dürfen an Arbeitstagen von 7 Uhr morgens bis abends um 20 Uhr bedient werden. Die Lärmschutzverordnung wird in einzelnen Gemeinden und Städten durch Einschränkungen und Sondergenehmigungen ergänzt. Diese Sonderregeln sind auf den Ämtern der jeweiligen Gemeinde erfahrbar.

Fazit

Die gängigen Laubsauger mit Motorantrieb sind oft mehr als 110 Dezibel laut und schaden dem Nutzer und der Umwelt. Die Geräte sind deshalb nur mit Ohrenschutz zu bedienen und nur an den von der Lärmschutzverordnung genannten Zeiten einzusetzen. Niedrigere Lärmwerte hat der Akku-Sauger, der eine Leistungsdauer von bis zu 11 Stunden hat.

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